GVO: Der dem EU-Parlament zur Abstimmung vorgelegte Text erlaubt den Mitgliedstaaten eine nur zu geringe Selbstbestimmung. Wir fordern eine sofortige Kennzeichnungspflicht, die den Bürgern wirklich Wahlmöglichkeit garantiert

12 Jan 2015 | German

Am kommenden 13. Januar stimmt das europäische Parlament über ein Gesetz ab, das den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gibt, den Anbau genetisch veränderter Sorten einzuschränken oder zu verbieten.

Dies ist für Slow Food nur zum Teil eine positive Nachricht. Die Analyse des Gesetzestextes, der der Vollversammlung zum endgültigen Beschluss vorgelegt wird, weist große Schwächen auf, die rechtmäßige Zweifel aufkommen lassen. Hier zusammengefasst die wichtigsten von uns ermittelten Problempunkte:

  • Der Abstimmungstext ist zu vage in Bezug auf die Umweltgründe, auf die sich ein Staat bei der Begründung seiner Entscheidung berufen könnte. Dies könnte dazu führen, dass sich die Agrarindustrie an den Gerichtshof wendet, obgleich sozioökonomische Gründe angeführt werden.
  • Das Verbot oder die Einschränkung des Anbaus von GVO auf einem Staatsgebiet kann die Zirkulation des besagten GVO auf dem Staatsgebiet, das das Verbot ausgesprochen hat, in keiner Weise einschränken.

Slow Food befürchtet, dass das wiederholte, in dem zum Beschluss vorgelegten Gesetzestext ausgesprochene Verbot der Behinderung der freien Zirkulation von GVO-haltigen Rohstoffen, Futtermitteln oder Nahrungsmitteln, die in der EU zugelassen sind, als Argument gegen die Kennzeichnungspflicht (von der EU-Verordnung 1830/2003 vorgesehen) genutzt werden könnte. Dabei handelt es sich bei der Kennzeichnungspflicht jedoch um ein elementares, notwendiges Hilfsmittel für die Wahlfreiheit jedes einzelnen Bürgers.

Dies ist eine ethische Frage. Genauso wie jeder Bürger auf der Grundlage der EU-Bestimmung 1169/2011 das Recht hat, aus persönlichen, ethischen Gründen keine tierischen Nahrungsmittel zu verzehren, und ihm dementsprechend die notwendigen Informationen geliefert werden müssen, so  muss er weiterhin die Möglichkeit haben, keine GVO zu verzehren. Zu diesem Zweck muss er angemessen informiert werden.

Für weitere Informationen : http://localhost/slowfood/sloweurope/en/gmos-text-voted-european-parliament-will-give-member-states-weak-self-determination/

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Pressebüro von Slow Food International:

Paola Nano, +39 329 8321285 [email protected]

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